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Wie gewinnen Schweizer Anwaltskanzleien Mandate?

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In zahlreichen Gesprächen mit Schweizer Rechtsanwälten, Rechtsanwältinnen und Juristen ist mir aufgefallen, wie schwer sich der Berufsstand Rechtsanwälte und Juristen mit dem Thema «Kunden- oder Mandantengewinnung» tut. Oft argumentieren sie, dass nicht jeder Anwalt sein kann und verweisen auf die hohen Anforderungen, um diesen Beruf auszuüben. Oder sie verlassen sich auf Empfehlungen von ehemaligen Mandanten oder Vermittlungen von Verbänden und Vereinigungen.

Heute wird aber auch online nach Informationen, Lösungen, Unterstützung und Kompetenzen gesucht, im Internet und auf soziale Plattformen. Kunden, also Mandanten informieren sich über Paragrafen und Gerichtsurteile und treffen in dem Moment bewusst oder unbewusst eine Auswahl der «Anbieter». Sie gehen nicht unbedingt zum geographisch nächsten Juristen, sondern zu denjenigen, denen sie die nötigen Kompetenzen zutrauen, die beim ersten Kontakt – und der ist online – überzeugen oder folgen Empfehlungen ihres Netzwerkes.

Gemäss den Statuten des Schweizerischen Anwaltsverbandes dürfen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für sich werben, sofern die Werbung der Wahrheit entspricht, das Berufsgeheimnis wahrt und einen sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweist.

Insbesondere grössere und international tätige Anwaltskanzleien unternehmen daher Schritte, online präsenter zu sein und zu überzeugen. Erstaunlicherweise gibt es aber nicht wenige Anwälte, deren digitale Spur einzig auf der Webseite des Kantonalen Anwaltsverbands zu finden ist, ohne Webseite oder LinkedIn Profil. Und selbst dort präsentieren sie ihre Kernkompetenzen nicht. Andere haben eine veraltete Webseite oder ein unprofessionelles LinkedIn Profil.

Wen würden Sie mit einer juristischen Frage kontaktieren?  Einen Juristen oder eine Juristin, von denen Sie ausser der Adresse kaum etwas wissen oder jemanden, von dem Sie bereits das Kompetenzgebiet kennen, eine Idee von der Person haben, allenfalls bereits online Mehrwert erhalten oder eine Referenzauskunft gelesen haben?

Der Schweizerische Anwaltsverband, gestützt auf Art. 1 und Art. 12.10 der Statuten hat in den Verhaltensregeln der Anwältinnen und Anwälte unter Artikel 16 vorgesehen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für sich werben dürfen, sofern die Werbung der Wahrheit entspricht, das Berufsgeheimnis wahrt und einen sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweist.

Wenn Sie bereits mit lukrativen Traummandaten überhäuft werden, herzliche Gratulation, können Sie stolz sein. Sie machen alles richtig.

Social Selling kann eine Lösung bieten, wenn Sie Ihre Kapazitäten besser auslasten möchten oder andere, auf Sie passende Mandate anziehen möchten. Social Selling nutzt die persönliche Marke des Verkäufers, um Netzwerk und Beziehungen aufzubauen. Durch die Bereitstellung von Wissen und Erfahrungen hilft der Social Seller seinen Kunden weiter und kann in der Folge vom erarbeiteten Vertrauen profitieren.

Positionieren Sie sich und Ihre Kompetenzen online, verständlich für potentielle Mandanten und erarbeiten Sie einen persönlichen Brand für Ihren Webseiten- und LinkedIn-Auftritt. So werden Sie sichtbar, wecken Interesse und ziehen Mandate an, die auf Sie passen. Machen Sie sich digital fit und lernen, wie Sie viele digitale Marketingaktivitäten selber umsetzen können, damit sie effizient und effektiv akquirieren.

Wie das geht, werde ich in meinen nächsten Beiträgen verraten.

Wenn Sie aber sofort loslegen wollen, freue ich mich auf Sie. Buchen Sie ein kostenloses Gespräch in meinem Online-Kalender oder sichern Sie einen Platz in einem meiner LinkedIn Workshops für Rechtsanwälte und Juristen.

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